Wolodarskij-Affäre


Am 2. November 2009 hatte der ukrainische Blogger und Zivilaktivist Alexander Wolodarskij, in Internet als shiitman bekannt, eine politisch-künstlerische Performance aufgeführt, die gegen durch die sog. Nationale Expertenkommission zum Schutz der Gesellschaftsmoral verkörperte kontinuierliche Aufwärtsentwicklung von Zensur gerichtet war. Die Aktionisten wollten die Absurdität und die Sinnlosigkeit einer „moralischen“ Gesetzgebung zeigen, die der ukrainischen Verfassung und dem internationalen Recht widerspricht.

Alexander und seine Partnerin hatten sich vor dem Gebäude der Werchowna Rada entblößt und einen Geschlechtsakt imitiert, während der Ansager um eine Expertise dieser Handlungen seitens Zensoren bat. Zu der Performance wurde die Presse eingeladen.

Nach dem Abschluss der 3-minütigen Aktion wurde Alexander Wolodarski festgenommen, ihm wurde § 296 Abs. 2 des ukrainischen Strafgesetzbuches unterstellt. Den anderen Beteiligten an der Performance gelang es zu entschwinden. Eineinhalb Monate verbrachte W. im Gefängnis, in dem er sich eine Lungenentzündung holte.

Im Laufe der Ermittlung gab es zahlreiche Verstöße: Alexander und seine Verwandten wurden unverblümten Drohungen und Gelderpressungen ausgesetzt, gegen alle ukrainische und internationale Rechte wurde der Anwalt nicht zugelassen. Es wurden Dienste eines Marionettenanwaltes Sergej Botscharow aufgezwungen, der sich in der Tat eher als ein zweiter Ermittler denn ein Verteidiger aufführte. Alexander lehnte die Dienste des staatlichen Anwaltes wiederholt ab und schrieb vielzählige Beschwerden gegen ihn und den Ermittlungsbeamten, diese Beschwerden wurden jedoch aus einem unbegreiflichen Grund ignoriert.

Am 18. Dezember wurde Alexander nach einem Aufruf einer Gruppe von Aktivisten an Präsident von Ukraine gegen Bürgschaft bis zum Gerichtstag entlassen.

Am 4. Januar erkannte das Gericht die zahlreichen Rechtsverletzungen während des Ermittlungsprozesses an, deshalb sollte der Rechtsfall nochmal untersucht werden. Die Staatsanwaltschaft hatte sich jedoch widersetzt und ein Berufungsverfahren gegen diese Entscheidung eingeleitet.


Am 16. März beschloss das Berufungsgericht, den Rechtsfall einer weiteren Gerichtsuntersuchung zu unterziehen. Die Rechtsverstöße von Seiten des Ermittlungsbeamten und des staatlichen Anwaltes wurden entweder ignoriert oder für geringfügig geachtet.

Alexander Wolodarski und sein Verteidiger S. K. Schewtschenko haben es vor, eine Revision beim obersten Gericht einzulegen.

Gemäß den ukrainischen Gesetzen habe Alexander Wolodarski keine Straftat nach § 296, Abs. 2 begangen. Rowdytum setzt eine bewusste Absicht voraus, der Gesellschaft Schaden und Beleidigung zuzufügen. Eine politische Aktion kann nicht als solche gehalten werden. Die Beteiligten an der Performance haben höchstens eine Ordnungsstrafe verdient, weil ihre Handlungen nicht sanktioniert waren. Ihrer Form nach sehr ähnliche Aktionen der anderen Aktivisten endeten nie in einer Strafsache. Der Fall, der gegen Alexander fabriziert wurde, kann nur aus den Prinzipien der gegenseitigen Bürgschaft und der Korruption in den Strafverfolgungsbehörden erklärt werden.